Pflichtverteidigung

Rechtsanwalt Plahr


Pflichtverteidiger für Hagen, Herdecke, Ennepetal, Dortmund

16. Februar 2025


Nicht jeder Beschuldigte hat Anspruch auf Pflichtverteidigung. Ein Pflichtverteidiger wird nicht deshalb beigeordnet, weil sich der Beschuldigte keinen Anwalt leisten kann – dies ist eine häufige Fehlvorstellung, die aus amerikanischen Filmen resultiert, aber nicht die Situation in Deutschland widerspiegelt. Wann ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, erfahren Sie im folgenden Überblick:

Informationen zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Wird man nur eines einfachen Vergehens beschuldigt, wegen dessen eine Geldstrafe zu erwarten ist, ist meist kein Raum für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Denn das Gesetz sieht eine notwendige Verteidigung (also die Notwendigkeit, sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen) nur unter bestimmten Umständen als erforderlich an. In einfachen Fällen ist vorgesehen, sich selbst vor Gericht verteidigen (was ohne Rechtskenntnisse schwierig ist) oder selbst einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger zu beauftragen – und diesen dann auch selbst zu bezahlen. Es gibt im Strafrecht nämlich keine Prozesskostenhilfe wie im Zivilrecht. Zur Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen lesen Sie hier.

Abgesehen davon, ist auch die Pflichtverteidigung nicht immer kostenlos, da der Angeklagte die Kosten im Falle einer Verurteilung rückwirkend erstatten muss. Die Staatskasse geht in diesem Fall für die Kosten lediglich in Vorleistung.

Gut zu wissen: Jeder Verdächtigte, Beschuldigte oder Zeuge hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens den Rat und Beistand eines Rechtsanwalts einzuholen. Auch der Pflichtverteidiger wird nicht einfach so zugeteilt – der Beschuldigte darf diesen frei wählen und sollte sich daher einen Verteidiger seines Vertrauens aussuchen. Macht man von diesem Wahlrecht allerdings keinen Gebrauch, bekommt man irgendeinen Anwalt beigeordnet. Häufig bestellen die Gerichte dann solche Pflichtverteidiger, die erfahrungsgemäß nicht allzu viel Aufwand machen.

Wann erfolgt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers?

Ein Beschuldigter hat bereits im Ermittlungsverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, sobald ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte, insbesondere bei einer eigenen Vernehmung, nicht selbst verteidigen kann. In der Vergangenheit war hierfür der Antrag der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nötig. Sobald Sie also in einem Fall der notwendigen Verteidigung eine Vorladung von der Polizei erhalten, sollten Sie einen Strafverteidiger aufsuchen und diesen bitten, Ihre Verteidigung zu übernehmen. Spätestens mit der Zustellung der Anklageschrift fordert das Gericht Sie dazu auf, selbst einen Pflichtverteidiger zu benennen. Andernfalls wählt das Gericht einen aus.

Fälle der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung)

Ein Fall notwendiger Verteidigung ist dann gegeben, wenn zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfinden wird. Das Gericht wird dann auf Antrag einen Pflichtverteidiger beiordnen. Bei der Straftat kann es sich um ein Vergehen oder Verbrechen handeln, entscheidend ist vielmehr die Schwere der Tat oder der zu erwartenden Rechtsfolge sowie eine besondere Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage. Hier kommt es leider sehr auf den jeweiligen Einzelfall an.

Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt jedenfalls vor, wenn der Vorwurf ein Verbrechen ist, also eine Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe ist. Dazu zählen u.a.

Ebenso wird ein Pflichtverteidiger zu bestellen sein, wenn zwar die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt (Vergehen), aber trotzdem eine Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder noch darüber zu erwarten ist - sofern die Voraussetzungen vorliegen auch im Strafbefehlsverfahren. Zu den diesbezüglichen Vorwürfen zählen neben Kapitaldelikten (Straftaten gegen das Leben mit oder ohne Todesfolge) auch der Vorwurf einer Straftat im Sexualstrafrecht. Egal was Ihnen vorgeworfen wird – Rechtsanwalt Plahr verteidigt Sie diskret, respektvoll und vorurteilsfrei!

Schwere der Tat und Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Eine Pflichtverteidigung ist auch wegen der Schwere der Tat oder der zu erwartenden Rechtsfolgen notwendig oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Ob ein solcher Fall gegeben ist und daher Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, ist allerdings ohne genaue Aktenkenntnis meist schwierig einzuschätzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass im Ermittlungsverfahren vor der Vernehmung des Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss, sofern ersichtlich ist, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.

Pflichtverteidiger bei Untersuchungshaft (U-Haft)

Wenn der Beschuldigte verhaftet oder festgenommen wurde und in U-Haft sitzt, benötigt er schnellstmöglich einen Strafverteidiger. Dieser wird dann grundsätzlich vom Gericht auch als Pflichtverteidiger bestellt. Bitte verständigen Sie uns über diesen Notfall - gerade auch wenn Sie Angehöriger sind und sich um einen Anwalt kümmern sollen. Haftsachen gehen immer allen anderen vor!

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