Blogbeitrag: Zahlt die Rechtsschutzversicherung für den Verteidiger?
22. August 2024
Weil es immer wieder Thema ist, finden Sie hier ein paar erläuternde Worte zum Thema Rechtsschutzversicherungen und Strafverfahren.
Selbstverständlich kann man seinen Strafverteidiger aus eigener Tasche bezahlen – viele meiner Mandanten entscheiden sich genau dafür.Im Strafrecht ist es üblich, dass der Anwalt eine Vorauszahlung verlangt. In vielen Fällen wird der Verteidiger wiederholt Vorschüsse für seine Tätigkeit fordern, um sicherzustellen, dass die laufenden Kosten gedeckt sind.
Häufig wird statt der gesetzlichen Vergütung ein individueller Stundensatz vereinbart. Dies ermöglicht es dem Anwalt, sich angemessen und ausführlich um den Fall zu kümmern. Gerade in umfangreichen Verfahren reicht die gesetzliche Vergütung oft nicht aus, um den tatsächlichen Aufwand realistisch abzubilden.
Optimal wäre es daher, wenn man über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die die entstehenden Kosten übernimmt.
Allerdings decken viele Rechtsschutzversicherungen das Strafrecht überhaupt nicht oder nur teilweise ab. Wenn man beispielsweise eine klassische Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, wird diese zwar beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Verkehr einspringen, nicht aber bei einem Betrugsvorwurf mit Internetbezug greifen.
Und von Rechtsschutzversicherungen, die Strafrechtsschutz beinhalten, decken viele Vorsatztaten nicht ab.
Wer also ein künftiges Ermittlungsverfahren gegen sich für möglich hält, sollte bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung auf folgende Punkte achten:
- Schutz auch bei Vorsatztaten
- Mitversicherung von Verbrechen
- Übernahme „angemessener Honorare" des beauftragten Rechtsanwalts, die über die gesetzliche Vergütung hinausgehen
- Die vermeintlich strafbare Handlung sollte zeitlich vor Beginn des Versicherungsverhältnisses liegen dürfen
Ich werde hier keine spezifischen Versicherungen empfehlen, aber wer die oben genannten Kriterien beachtet und die entsprechenden Tarife abschließt – oft als „erweiterter Strafrechtsschutz“, „Strafrecht Plus“ oder „Spezial-Strafrechtsschutz“ bezeichnet – ist gut vorbereitet.
Besonders wichtig: In nahezu allen Fällen muss die Versicherung vor Beginn des Ermittlungsverfahrens abgeschlossen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Auch die Versicherungen, die den Versicherungsnehmer beim Vorwurf einer Vorsatztat unterstützen und zunächst die Kosten seiner Verteidigung übernehmen, werden diese regelmäßig im Falle einer Verurteilung zurückfordern.
Daher sollten Sie sich stets bemühen, gesetzestreu zu bleiben!
Und falls Sie in Bereichen arbeiten, die besonders anfällig für strafrechtliche Vorwürfe sind, wie etwa E-Commerce, Cybersecurity oder in Berufen mit viel Menschenkontakt, lohnt es sich besonders, über den Abschluss der passenden Rechtsschutzversicherung nachzudenken. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann schneller im Raum stehen, als man denkt.
Sie sehen sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Sie wissen nicht, ob Ihre RSV deckt?
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