Verteidigung ohne Kompromisse
In kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen durch einen versierten Anwalt so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht!
Die Konsequenzen einer Verurteilung wiegen im Einzelfall extrem schwer: Neben Geld- und langjährigen Freiheitsstrafen drohen Eintragungen ins Führungszeugnis sowie berufliche Konsequenzen und Schwierigkeiten bei der Einreise in andere Länder (z.B. die USA).
Gem. § 137 I StPO kann sich ein Beschuldigter in jeder Lage des Strafverfahrens des Beistandes durch den Verteidiger bedienen. Der Strafverteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege (vgl. § 1 BRAO), anders als diese aber einseitig parteiisch zugunsten des Beschuldigten.
Erfolg haben wird der Strafverteidiger, der den Strafverfolgungsbehörden selbstbewusst entgegen tritt. Akribisches Aktenstudium, Verschwiegenheit und hartnäckige, einseitige Verfolgung der Mandanteninteressen sind die Leitmaximen eines engagierten Strafverteidigers.
Sinn und Zweck der Strafverteidigung liegt gerade darin, Waffengleichheit im Strafprozess herzustellen. Anders als in anderen Prozessen stehen dem Beschuldigten auf der Gegenseite nämlich die juristisch ausgebildete Polizei und Staatsanwaltschaft gegenüber. Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gebietet daher eine Möglichkeit für den Beschuldigten als juristischen Laien, Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen.
Als Anwalt für Strafrecht arbeitet Rechtsanwalt Plahr in Ihrem Auftrag und bietet Ihnen Zuverlässigkeit und einen diskreten Umgang mit ihrem Fall. Er verteidigt Sie engagiert mit dem Ziel des für Sie bestmöglichen Ausgangs.
Rechtsanwalt Plahr hat seine Kanzlei in Hagen und verteidigt in ganz Deutschland.
Strafrecht
Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?
Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Im Strafrecht ist der Ausgang fast immer offen. Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie birgt.
Herr Plahr übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Polizei und Behörden. Sie benötigen professionelle rechtliche Unterstützung sobald Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird!
Wurde Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Büro durchsucht und Ihr Computer und andere Speichermedien beschlagnahmt? Ein Haftbefehl wurde erlassen? Oder ist ein Angehöriger von Ihnen bereits in Untersuchungshaft oder Strafhaft? Egal, was passiert ist: Verlieren Sie nie Zeit! Schweigen Sie und kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt, der Ihre Rechte und Ihre Verteidigung sofort wahrnimmt. Rechtsanwalt Plahr vertritt seine Mandanten in allen Abschnitten eines Ermittlungs- und Strafverfahrens (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision). Kontaktieren Sie ihn als Rechtsanwalt für Strafrecht auch, wenn es um Strafvollstreckung oder Strafvollzug geht.
Rechtsanwalt Plahr ist in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts für Sie tätig:
- Strafverteidigung
- Selbstanzeige
- Haftsachen
- Haftprüfungsverfahren
- Untersuchungshaft
- Verkehrsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Pflichtverteidigung
- Ordnungswidrigkeiten
- Berufungsverfahren und Revision
Da ein Strafprozess für den Beschuldigten erhebliche persönliche und wirtschaftliche Bedeutung hat, sollte ein Strafverteidiger frühestmöglich eingeschaltet und vorher unbedingt das Schweigerecht in Anspruch genommen werden.
Pflichtverteidiger in Hagen und Dortmund
Selbstverständlich ist Herr Rechtsanwalt Plahr auch als Pflichtverteidiger in Hagen, Dortmund und Umgebung tätig.
Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Strafverfahren nur durchgeführt werden darf, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, spricht das Gesetz von notwendiger Verteidigung, das bedeutet, dass ein Verteidiger notwendig, also vorgeschrieben ist.
In Fällen notwendiger Verteidigung bestellt das Gericht dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger, wenn der Beschuldigte nicht bereits über einen gewählten Strafverteidiger (Wahlverteidiger) verfügt. Die Vermögensverhältnisse spielen dabei keine Rolle. Der Beschuldigte kann seinen Pflichtverteidiger jedoch auch selbst auswählen und bestimmen und sollte dies nach Möglichkeit auch tun. Ein Pflichtverteidiger erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus der Staatskasse.
Jetzt Kontakt aufnehmen
➡ Das Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichts scannen / (vernünftig) abfotografieren
➡ Kurze Zusammenfassung der Sache aus Ihrer Sicht schreiben
➡ Alles per E-Mail an
anwalt@ra-plahr.de
senden.
Wie es dann weiter geht
Rechtsanwalt Plahr meldet sich und bespricht mit Ihnen die Einzelheiten Ihres Falls. Das geschieht ganz nach Ihrer Wahl telefonisch, per FaceTime, WhatsApp, Threema, Zoom oder in Präsenz. Nach Mandatsübernahme beantragt er umgehend Akteneinsicht und nimmt sich Ihrer Sache an!
Nur wer sich meldet, dem kann geholfen werden!