Blogbeitrag: Wann Rechtsanwalt, Strafverteidiger beauftragen?
06. Mai 2023
Wenn Sie ein Schreiben von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten haben, sprechen Sie sofort mit einem Strafverteidiger. Nehmen Sie niemals schriftlich oder mündlich Stellung zu einer Beschuldigung, ohne vorher die Akten mit einem Strafverteidiger besprochen zu haben! Das gilt auch und gerade, wenn Sie der Auffassung sind, unschuldig zu sein.
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Äußern Sie sich nicht.
Beauftragen Sie mich unverzüglich. Zunächst ist das Wichtigste, Akteneinsicht zu nehmen. Nur dann wissen Sie, was genau man Ihnen vorwirft und worauf man diesen Vorwurf stützt.
Nachdem ich Akteneinsicht genommen und die Akteninhalte mit Ihnen besprochen habe, werde ich Kontakt Staatsanwaltschaft herstellen. Ich habe schon oft in einem frühen Stadium des Verfahrens erfreuliche Ergebnisse für meine Mandanten erzielt. Eine Einstellung des Verfahrens oder ein günstiger Strafbefehl sind mögliche Optionen, die wir anstreben können.
Kontaktieren Sie den Anwalt hingegen erst, nachdem Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie eine gute Möglichkeit vertan, die Sache möglicherweise ohne Hauptverhandlung abzuwenden. Auch jetzt ist es richtig, sich anwaltliche Hilfe zu holen - je früher, desto besser. Auch in diesem Verfahrensstadium wird Ihr Verteidiger Akteneinsicht beantragen. Jetzt ist jedoch Ansprechpartner der Richter. Es wird meist eine Hauptverhandlung geben, in der die Vorwürfe geklärt werden müssen.
Sie haben weitere Fragen? Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie mich an, senden Sie eine E-Mail oder besuchen Sie mein Büro. Ihre Rechte und Ihre Zukunft verdienen es, dass Sie aktiv werden. Überlassen Sie nichts dem Zufall und geben Sie mir die Chance, Ihnen zu helfen. Gemeinsam werden wir die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln und Ihre Rechte verteidigen. Zögern Sie nicht länger und nehmen Sie jetzt Kontakt auf!