Blogbeitrag: Was ist eigentlich ein Strafbefehl?
21. Oktober 2024
Ein Strafbefehl ist ein rechtliches Instrument, das im deutschen Strafrecht vor allem bei geringeren Straftaten zur Anwendung kommt. Das sogenannte Strafbefehlverfahren (§§ 407 ff. StPO) bietet der Justiz die Möglichkeit, kleinere Kriminalfälle schnell und unkompliziert zu bearbeiten. Anders als im regulären Strafverfahren gibt es keine Hauptverhandlung, sondern die Entscheidung wird allein nach Aktenlage getroffen.
Man bekommt im Strafbefehlsverfahren also quasi seinen Urteilsentwurf per Post. Tut man nichts, wird dieser rechtskräftig.
Vorteile des Strafbefehlsverfahrens
Für viele Beschuldigte kann es ein Vorteil sein, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Gerade in kleineren Orten könnte diese schnell Gesprächsthema werden. Der Strafbefehl ermöglicht eine diskrete Abwicklung des Verfahrens und spart Zeit und Aufwand – sowohl für die Gerichte als auch für den Beschuldigten. Das Verfahren entlastet die Justiz erheblich, da es keine Beweisaufnahme und keinen Gerichtstermin erfordert. Für das Gericht und die Staatsanwaltschaft ist dies ein großer Vorteil, da viele Verfahren so schneller abgeschlossen werden können.
Nachteile und Risiken für den Beschuldigten
Der größte Nachteil des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass die Entscheidung allein auf der Aktenlage beruht. Ohne eine Hauptverhandlung haben Beschuldigte keine Möglichkeit, sich persönlich zu verteidigen. Es können Fehler im Strafbefehl vorkommen, und es besteht die Gefahr, dass wichtige Argumente oder entlastende Beweise nicht berücksichtigt werden.
Der Beschuldigte hat jedoch die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Tut er dies nicht, wird der Strafbefehl nach Ablauf der Frist rechtskräftig und gilt als endgültiges Urteil – mit allen im Strafbefehl genannten Konsequenzen, wie etwa Geldstrafen oder der Entzug der Fahrerlaubnis.
Einspruch: Chancen und Risiken
Wer mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Dies ist oft sinnvoll, wenn man sich gegen die Vorwürfe wehren oder mögliche Fehler im Strafbefehl korrigieren möchte. Dann geht es nämlich wie im „normalen“ Strafverfahren weiter - inkl. Hauptverhandlung.
Ein erfolgreicher Einspruch kann beispielsweise zu einer Reduzierung der Strafe, bei folgender Hauptverhandlung auch zur Einstellung des Verfahrens oder sogar einem Freispruch führen. Auch das Vermeiden von Nebenfolgen, wie einem Fahrverbot, kann Ziel des Einspruchs sein.
Allerdings gibt es auch Risiken. In einer Hauptverhandlung kann die Strafe theoretisch höher ausfallen als im Strafbefehl. Daher ist es ratsam, vor dem Einspruch juristischen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten und möglichen Konsequenzen richtig einschätzen zu können.
Fristen und praktische Tipps
Besonders wichtig ist, dass die Frist zur Einlegung des Einspruchs mit der Zustellung des gelben Umschlags beginnt. Innerhalb von 14 Tagen muss der Einspruch schriftlich beim zuständigen Gericht eingehen, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Ein Einspruch kann auch zur Fristwahrung eingelegt und später zurückgenommen werden. Dies verschafft dem Beschuldigten mehr Zeit, das Verfahren und die möglichen Folgen in Ruhe mit einem Anwalt zu besprechen, ohne den Druck der ablaufenden Frist.
Fazit
Das Strafbefehlsverfahren ist ein schnelles und oft unkompliziertes Mittel der Justiz, kleinere Straftaten abzuurteilen. Es bringt für den Beschuldigten sowohl Vorteile wie die Vermeidung einer öffentlichen Verhandlung als auch Risiken, insbesondere durch die Entscheidung nach Aktenlage. Wer einen Strafbefehl erhält, sollte schnell handeln und sich juristischen Rat einholen, um die besten Möglichkeiten auszuloten und die Risiken eines Einspruchs abzuwägen.
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