Blogbeitrag: Was passiert bei der Legalisierung von Cannabis eigentlich mit alten Verurteilungen?
24. Februar 2024
Der Bundestag hat am Freitag das Cannabisgesetz verabschiedet, das bedeutende Veränderungen in der deutschen Drogenpolitik mit sich bringt.
Das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (kurz: CanG) ist - trotz aller Kritik am Gesetz - ein echter Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik.
Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt. Ebenfalls erlaubt ist künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, zuhause von bis zu 50 Gramm.
Was ist mit alten Verurteilungen wegen Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis?
Im Bundeszentralregister eingetragene Verurteilungen, die ausschließlich wegen einer Handlung eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht (also insbesondere Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis bis zu 25 Gramm beziehungsweise drei Cannabispflanzen), können gelöscht werden.
Wie löscht man alte Cannabis-Vorstrafen?
Die Staatsanwaltschaft stellt auf Antrag des Verurteilten fest, ob die Eintragung tilgungsfähig ist. Ist dies der Fall, teilt die Staatsanwaltschaft dies der Registerbehörde und dem Verurteilten mit. Die Registerbehörde hat die Eintragung sodann zu tilgen.
Kurz gesagt: Justitia reist quasi in der Zeit zurück und korrigiert sich selbst. Aber man muss dazu einen Antrag stellen, sonst bricht sie nicht auf.
Wer also eine Vorstrafe wegen einer Tat eingetragen hat, die künftig straffrei sein wird, sollte sich jetzt schon um die Tilgung bemühen. Der Vorgang wird etwas dauern. Richtiger Ansprechpartner ist der Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger. Falls er nicht schon früher in dieser Sache tätig war, benötigt er dafür das Aktenzeichen des damaligen Strafverfahrens.
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