Anwalt in Bitcoin bezahlen - Akzeptanz von Kryptowährungen
16. November 2024
Den Anwalt mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen zahlen, geht das?
Natürlich! Jedenfalls bei uns. Wir akzeptieren Bitcoin (bei dem alle Transaktionen in der Blockchain nachverzogen werden können) ebenso wie andere etablierte Kryptowährungen. No shitcoins, please.
Die Rechnungsausstellung erfolgt wie gewöhnlich in Euro mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Rechnungsnummer usw. und erfüllt somit alle Kriterien einer Rechnung. Nach Erhalt der Rechnung können Sie die Rechnung statt mit den gängigen Zahlungsarten (Überweisung, Barzahlung etc.) gerne in Bitcoin (BTC) begleichen.
Sofern Sie die Rechnung mit Bitcoins (BTC) bezahlen wollen, können wir bereits bei der Rechnungsaustellung den Rechnungsbetrag in Bitcoin (BTC) umrechnen und die Rechnung mit einem entsprechenden QR-Code versehen, den Sie nur noch einscannen brauchen. Wenn Sie sich erst nach Erhalt der Rechnung für die Zahlung in Bitcoin entscheiden, senden wir Ihnen gerne die Bitcoin-Adresse, die Sie zur Zahlung verwenden können.
Wir verzichten also der Einfachheit halber auf Zahlungsgateways. Sprechen Sie uns einfach an bzw. schreiben Sie uns eine E-Mail, wir teilen dann die entsprechende Wallet-Adresse mit, auf die Sie leisten können. Sie haben zudem - wie bei jeder anderen Zahlungsweise - bei unserer Beauftragung zu versichern, dass die Gelder legal erworben oder erwirtschaftet wurden.