Brief von der Polizei

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Vorladung als Beschuldigter - Vorladung Polizei



Polizeiliche Vorladung

Ein Brief von der Polizei - man soll zu einer Vernehmung kommen! Und zwar als Beschuldigter eines Strafverfahrens! Was nun?

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten und sollten dies auch nicht tun.


Vernehmung als Beschuldigter


Es ist das gute Recht des Beschuldigten, während des gesamten Strafverfahrens zu schweigen, also die Aussage zu verweigern und zu den ihm gemachten Tatvorwürfen keinerlei Angaben zu machen.

Das Aussageverweigerungsrecht ist Ausprägung des sogenannten „nemo-tenetur-Grundsatzes“ (nemo tenetur se ipsum accussare = „niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“), welcher als grundrechtsgleiches Recht mit Verfassungsrang eine Grundlage des Strafprozesses darstellt.

Er ergibt sich indirekt aus § 136 Abs. 1 S. 2 StPO. Diese Norm schreibt vor, dass dem Beschuldigten bei Beginn der ersten Vernehmung zu eröffnen ist, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen (§ 136 Abs. 1 StPO). Ferner ist er darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO).

Ob jemand sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen kann, hängt dabei von seiner Rolle im Strafverfahren ab: als Beschuldigter kann man sich während des gesamten Strafverfahrens – insbesondere ohne Nachteile befürchten zu müssen – auf dieses Recht berufen.

Eine ganz schlechte Idee ist es übrigens auch, bei der Polizei anzurufen und sich nach dem Gegenstand der Ermittlungen zu erkundigen. Das Gespräch landet hinterher in der Akte, oft bedauern Beschuldigte hinterher das in einem ersten Impuls Gesagte.


Anwalt sagt Termin ab und beantragt Akteneinsicht


Es ist bei einer polizeilichen Vorladung empfehlenswert, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der Einblick in Ermittlungsakte nimmt. Nur mit Kenntnis der Ermittlungsakte kann man seriös entscheiden, ob es Sinn ergibt, sich zu der Sache einzulassen oder vom Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen.

Die Polizei versucht oft, den Beschuldigten zu einer Aussage zu überreden, um schnelle Ermittlungserfolge zu erzielen. Daher sollten Sie Hilfe bei einen Strafverteidiger suchen.

Denn der Hauptzweck der polizeilichen Vernehmung eines Beschuldigten ist seine Überführung als Täter. Mögen die vernehmenden Polizisten auch freundlich auftreten, ihr Hauptaugenmerk wird sich immer auf die Bestätigung des Tatverdachts richten. Sonst hätte es erst gar keine Vorladung als Beschuldigter gegeben.

Rechtsanwalt Alexander R. Plahr steht als Strafverteidiger an Ihrer Seite und hilft bundesweit.

Beauftragen Sie Strafverteidiger Plahr und Sie müssen nicht zur Vorladung erscheinen. Er vertritt Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Als ersten Schritt nimmt der Rechtsanwalt telefonisch mit Ihnen Kontakt auf und lässt Ihnen eine Vollmachtserklärung zukommen, die sie unterschrieben zurücksenden (digital reicht). Sobald diese vorliegt, meldet sich Ihr Rechtsanwalt bei der Polizei und bestellt sich als Ihr Verteidiger. Wenn möglich, geschieht dies noch am selben Tag. Sie müssen - und sollten - nichts weiter tun! Gleichzeitig wird durch Ihren Verteidiger Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakte gestellt. Sobald diese einige Zeit später in der Kanzlei ankommt, wird diese in Ruhe analysiert, mit Ihnen besprochen und es wird eine optimale Verteidigungsstrategie entwickelt.

Oft kann durch schriftliche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft sogar bereits in diesem Stadium eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Die Beauftragung für das Ermittlungsverfahren inklusive Beratung, Absage des Termins bei der Polizei, Akteneinsicht, rechtlicher Analyse und ggf. Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft berechnet Herr Rechtsanwalt Plahr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). So gibt es keine teuren Überraschungen. Oftmals lassen sich Strafverfahren durch diese Maßnahmen bereits im Ermittlungsverfahren beenden. Im Strafrecht ist Vorkasse üblich.





Sie können gerne alles online beauftragen. Senden alle wichtigen Dokumente über das obenstehende Formular oder per E-Mail oder Post. Als professioneller Strafverteidiger sichtet Herr Rechtsanwalt Plahr Ihre Unterlagen und meldet sich dann telefonisch bei Ihnen. Sie brauchen nicht persönlich in die Kanzlei zu kommen. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten. Oder Sie rufen einfach an und vereinbaren einen Rückruf.

Zögern Sie nicht holen Sie sich jetzt professionelle Hilfe: